Fördermöglichkeiten für (dezentrale) Wohnraumlüftungen

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Energieeffizienz ist dieser Tage ein Thema von höchstem Interesse. Ob gedämmte und heizkostensparende Neubauten oder energetische Sanierungen an der Altbau-Immobilie – immer mehr Hauseigentümer entscheiden sich für umweltbewusste und amortisierende Investitionen zum Zwecke des Wohnkomforts. Dazu zählt neben einer luft- und wärmeundurchlässigen Gebäudehülle, brennstoffarmen Heizungsanlagen und dichten Fenstern unter anderem auch die Installation einer dezentralen Wohnraumlüftung. Durch die Alternative zum manuellen Fensterlüften kann so ein erheblicher Teil der Heizenergie eingespart werden. Dies schont Umwelt und Geldbeutel. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, KfW, fördert und bezuschusst aktiv den Erwerb und Einbau dezentraler Lüftungsanlagen in Neu- und sanierten Bauten.

Dezentrale Wohnraumlüftung und dessen Förderung

Welche Vorteile bietet der Zuschuss für kontrollierte Wohnraumlüftungen dem Staat?

Wieso bezuschusst der Staat eigentlich private Bauten? Fakt ist, dass nicht nur der Eigenheimbesitzer von geringeren Heizkosten, erhöhtem Wohnkomfort und frischer Raumluft profitiert, sondern sich auch für den Staat Vorteile aus der energetischen Sanierung ergeben (Lüftungsanlage nachrüsten).

Deutschland trägt aktiv zur Verringerung der weltweiten Treibhausgas-Emissionen (Luftschadstoffe vermeiden) bei und hat sich (gemeinsam mit den anderen 27 Staaten der Europäischen Union) zur Erfüllung der Europäischen Energie- und Klimaziele verpflichtet. Mit der Förderung von Energiemaßnahmen in Gebäuden trägt die Bundesregierung somit dazu bei, den größten Energiefresser – das Heizen – nachhaltig zu senken (EnEV).

Welche Voraussetzungen müssen zur Förderung gegeben sein?

Um eine Bezuschussung durch die KfW erhalten zu können, müssen je nach Art der Förderung bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So ist beispielsweise zur Gewährung der Fördermittel in einem ersten Schritt ein externer Sachverständiger einzubinden. In Bezug auf die Förderung dezentraler Wohnraumlüftungen mit Wärmerückgewinnung müssen zudem die Richtlinien der DIN 1946-6 erfüllt sein. Demnach ist eine nutzerunabhängige Belüftung durch das System zu jedem Zeitpunkt zu gewährleisten (Richtig Lüften). Alle Neubauten sowie Altbauten mit weitreichenden Sanierungen haben die DIN 1946-6 als Mindestanforderung zu erfüllen. Welche Anforderungen für Sie und Ihre Immobilie bestehen bzw. zu erfüllen sind, können Sie in einer ausführlichen Energieberatung mit einem Experten erfahren. Auch Energieberatungen werden staatlich bezuschusst – Lüftungskonzept erstellen.
Das Team von getAir steht Ihnen ebenfalls mit Rat und Tat zur Seite. Sprechen Sie uns gerne direkt an.

 

Je nach Förderprogramm und Bundesland kann die Höhe der Förderungsmittel variieren, gegebenenfalls besteht die Möglichkeit des Kumulierens mit anderen Programmen. Eine Übersicht aktueller Fördermöglichkeiten erhalten Sie auch hier.

 

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