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Jetzt beraten lassenIn unseren Ratgebern zum Thema energieeffizientes Bauen und der Energieeinsparverordnung (EnEV) haben wir Sie bereits über wichtige Anforderungen an eine Lüftung informiert. Was aber geschieht, wenn Neubauten so konzipiert sind, dass sie den Großteil der Wärme speichern könnten? Was ist mit Sanierungen, die dafür sorgen, dass Ihr Gebäude plötzlich nahezu luftdicht ist und somit kein Luftaustausch mehr stattfinden kann? Kommt es dann nicht zu Feuchteschäden, Schimmelbefall und Schadstoffanreicherungen?
Wir klären Sie im folgenden Teil des Ratgebers über dieses Thema auf und sprechen über das Lüftungskonzept nach der aktuellen DIN-Verordnung.
Ein Lüftungskonzept beantwortet die grundlegende Frage, ob Neubauten oder Sanierungsprojekte nach der Fertigstellung eine zusätzliche Lüftung für den geforderten Mindestluftwechsel benötigen. Durch die energieeffizienten Maßnahmen zur stärkeren Isolierung von Fenstern, Dächern oder der Gebäudefassade muss die Frage vorab geklärt werden: kann die zukünftige Lüftung über die Infiltration sichergestellt werden oder ist ein Lüftungssystem nötig (siehe auch richtig Lüften).
Das Lüftungskonzept wurde durch die aktualisierte Lüftungsnorm DIN 1946-6 nach langjähriger Überarbeitung beschlossen und ist mittlerweile Voraussetzung für Förderprogramme – beispielsweise bei der Förderbank KfW, der Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Diese DIN-Norm ist für die Regelung der Lüftung zuständig und legt im Rahmen dessen nicht nur die Grenzwerte fest, sondern auch die entsprechenden Berechnungsmethoden. Grundlegend gilt sie als ein Nachweisverfahren, welches den Mindestluftwechsel definiert. Die Norm stellt Möglichkeiten zur ausreichenden Belüftung dar und legt in unterschiedlichen Stufen den einzuhaltenden Luftwechsel fest (Bedeutung der Luft).
Anhand der folgenden Kriterien soll die Lüftung zum Feuchteschutz nutzerunabhängig gewährleistet werden:
⦁ Dämmstandard
Der Dämmstandard liefert Informationen zur Wärmedämmung der Gebäudehülle.
⦁ Art des Gebäudes
Die Größe und Geometrie geben Aufschluss über die zu erwartenden Anforderungen an die
Lüftung.
⦁ Lage des Gebäudes
Die Lage des Gebäudes liefert Informationen zur Windbelastung.
Hier gilt: Je mehr Wind, desto größer die mögliche natürliche Infiltration.
⦁ Belegungsdichte
Mit der Anzahl an Bewohnern wird auf die Feuchtelast im Gebäude geschlossen.
⦁ Gebäudedichtigkeit (n50 Wert)
Damit wird die Luftdichtigkeit des Gebäudes berücksichtigt
Ausführlichere Informationen zu diesen Kriterien führen wir im weiteren Verlauf dieses Ratgebers aus.
Das Ziel des Lüftungskonzepts ist die Sicherstellung des benötigten Mindestluftwechsels zum Feuchteschutz. Konzepte dieser Art spielen vor allem bei modernen Neubauten oder bei energieeffizienten Sanierungen eine zentrale Rolle. Der Mindestluftwechsel wird wiederum durch die Lüftungsnorm 1946-6 festgelegt.
Warum ist ein Lüftungskonzepts wichtig?
Lassen Sie uns die Notwendigkeit zur Erstellung eines Lüftungskonzepts anhand eines Beispiels erläutern:
Von einer vierköpfigen Familie wird täglich eine Wassermenge von 6.000 bis 12.000 Gramm produziert – das entspricht 12 Liter Wasser täglich und würde einen Eimer Wasser bis zum Rand füllen. Ist Ihr Haus bzw. Ihre Wohnung im Rahmen der EnEV ausreichend abgedichtet, werden natürliche Lüftungsprozesse unterbunden. Feuchte- und Schimmelschäden können durch die permanente Feuchtigkeit sowie immer dichter werdende Gebäudehüllen schneller entstehen (Gesundheitsgefahr durch Schimmel). Der Hauptgrund dafür ist, dass die Luftfeuchtigkeit nicht ausreichend abgetragen werden kann. Eine automatische Lüftung ist daher notwendig und in der Praxis oft unumgänglich.
Ein Lüftungskonzept können Sie auf unterschiedlichen Wegen erhalten. So kann es beispielsweise von jedem Fachmann er- und ausgestellt werden, der sich auf Lüftungstechnik oder auf die Gebäudemodernisierung spezialisiert hat. Ebenso stellt das jeweilige Planungsbüro, das Sie für den Neubau oder die Sanierung beauftragt haben, ein Lüftungskonzept nach der DIN-Norm aus. Ein Fachmann weiß an dieser Stelle am besten, wie ein Konzept auszusehen hat und welche Anforderungen erfüllt sein müssen. Handelt es sich um die Sanierung eines Gebäudes, kann auch der ausführende Hand-werker das Lüftungskonzept erstellen. Achten Sie in jedem Falle darauf, dass Ihr Fachmann in Bezug auf das Lüftungskonzept auf ausreichend Expertise zurückgreifen kann.
Wenden Sie sich an spezielle Lüftungsplaner oder Architekturbüros, die über entsprechende Lüftungsexperten verfügen. Auch Handwerker, die entsprechende energetische Veränderungen an einem Gebäude vornehmen, sind hier bezüglich eines Lüftungskonzepts in der Pflicht – achten Sie aber unbedingt auf entsprechende fachliche Expertise bei Ihrem Installateur.
Aus dem erstellten Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 können die benötigten Lüftungsgeräte gemäß dem Konzept geplant und kalkuliert werden. Anschließend können hieraus die entsprechenden energetischen Kennwerte des Gebäudes mit den Leistungsdaten der Geräte errechnet werden – und somit auch die Energieeffizienz. Diese Werte können Sie wiederum mit Ihrem Energieberater besprechen, auch in Hinblick auf entsprechende Fördermaßnahmen beispielsweise der KfW.
Geht es um Neubauten oder um umfangreichere Sanierungen von Bestandsgebäuden, dann haftet in Bezug auf die Lüftung immer der, der die Maßnahme am entsprechenden Objekt vorgenommen hat. Da der Handwerker ein Fachmann ist, haftet auch dieser für den Einbau eines Lüftungsgerätes. Ähnlich ist es bei Sanierungen: Verzichtet der Bauherr auf einen Architekten oder Projektleiter, haftet das verbauende Gewerk sowohl für die Lüftung, als auch die Planung.
In der Regel ist bei Neubauten der Architekt als Bauleiter oftmals in der Haftung während bei Sanierungen das entsprechende Gewerk, beispielsweise der Dachdecker oder Fenstermonteur in der Haftung ist.
Die DIN 1946-6 besagt, dass im Rahmen des Lüftungskonzepts die sogenannten vier „Lüftungsstufen“ berücksichtigt werden müssen. Die Lüftungsstufen stellen unterschiedliche Nutzungsbedingungen und -situationen dar, für die ein Lüftungskonzept einen ausreichenden Luftwechsel gewährleisten sollte.
1. Lüftung zum Schutz vor Feuchtigkeit:
Die Grundlüftung soll Schäden durch Feuchtigkeit vermeiden. Ist das Gebäude für einen längeren Zeitraum nicht bewohnt, muss der Feuchteschutz weiterhin gewährleistet werden.
2. Reduzierte Lüftung:
Die reduzierte Lüftung soll eine schadstofffreie Raumluft, als auch den Bautenschutz bei zeitweiliger Abwesenheit der Bewohner sicherstellen.
3. Nennlüftung
Bei der Nennlüftung handelt es sich um die normale Nutzung der Wohneinheit. Dabei soll ein komfortables Wohnraumklima erzeugt sowie Bautenschutz gewährleistet werden.
4. Intensivlüftung
Diese Lüftung bezieht sich auf zeitweilig entstehende Feuchtespitzen. Sie können z.B. durchs Kochen entstehen und können mit manueller Fensterlüftung abgetragen werden.
Ein Lüftungskonzept zum Schutz der eigenen Gesundheit sowie der Immobilie ist ratsam. Es macht hierbei Sinn, schon innerhalb der Planungsphase – also vor dem eigentlichen Bau des Gebäudes – ein Konzept mithilfe eines Fachmanns oder des getAir-Planungstools zu erstellen.
Diese Daten brauchen Sie zur Erstellung eines Lüftungskonzepts:
1. Geografische Besonderheiten
Um die geografischen Besonderheiten Ihres Hauses festzustellen, wird über die Postleitzahl die
Lage des Hauses mit einer Windkarte verglichen. Hierdurch wird festgestellt, ob sich Ihr Haus eher in einer windstarken oder windarmen Region befindet.
2. Natürliche Luftzirkulation
Durch die Fassadenausrichtung wird überprüft, ob über die geplanten Außenwände eine mechanische Lüftung begünstigt werden kann. Sowohl die Platzierung der Einzelgeräte als auch die vorherrschenden Windstärken können die spätere Belüftung der Räume positiv beeinflussen.
3. Daten zum Wärmeschutz
Überprüft werden außerdem Angaben zum Wärmeschutz und den Geschossen der Wohn- oder Nutzungseinheit, wobei zwischen eingeschossigen (meist Mehrfamilienhaus) und mehrgeschossigen (meist Einfamilienhaus) Wohneinheiten unterschieden wird.
4. Größe der Wohneinheit
Abschließend können Sie Ihre Wohnfläche, sowie die Anzahl der Räume angeben. Innenliegende Ablufträume wie Bad, WC oder Küche werden gesondert betrachtet. Für Räume wie beispielweise das Schlafzimmer gelten besondere Anforderungen an die Lüftung.
Dabei unterteilen Sie die Räume in 3 Nutzungskategorien:
⦁ Feuchtraum außenliegend (Küche, Hauswirtschaftsraum oder Bad)
⦁ Feuchtraum innenliegend (Küche, Hauswirtschaftsraum oder Bad)
⦁ Wohnraum (Wohn-, Schlaf- oder Kinderzimmer)
5. Belegungsdichte
Die Belegungsdichte beschäftigt sich mit der Anzahl der Personen, die in der Wohnung oder dem Haus wohnen werden. Diese werden als Messkriterium mit herangezogen, um spätere Feuchtelasten abschätzen zu können. Oftmals können anhand der Grundrisse sowie der darin befindlichen Zimmeraufteilung diese Kriterien abgelesen werden, um diese bei der Erstellung des Lüftungskonzepts mit einfließen zu lassen.
6. Gebäudedichtheit (n50 Wert)
Der Wert zur Errechnung der Gebäudedichtheit dient zur Berechnung der Infiltration in die Wohneinheit.
Hinweis: Denken Sie bereits während der Planungsphase an die notwendige Verkabelung sowie die Montagevoraussetzungen Ihrer zukünftigen Lüfter (Lüftungsmontage).
Als innovativer Premiumhersteller unterstützen wir unsere Kunden bei der Erstellung eines Lüftungskonzepts. Gerne beraten wir Sie kostenfrei zu Ihrem Bauvorhaben und übernehmen für Sie alle nötigen Schritte für ein nachhaltiges Lüftungskonzept.
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